Konversion

Konversion
Kon|ver|si|on 〈[ -vɛr-] f. 20〉 oV Conversion
1. 〈Rel.〉 Glaubenswechsel, Übertritt von einer nichtchristlichen zu einer christl. Religion od. vom evang. zum kath. Glauben
2. 〈Sprachw.〉
2.1 Umkehrung einer Aussage durch Vertauschung von Subjekt u. Prädikativ, z. B. „kein Mensch ist ein Gott“ u. „kein Gott ist ein Mensch“
2.2 = Nullableitung; → Lexikon der Sprachlehre
3. 〈Rechtsw.〉 Umwandlung eines Schuldverhältnisses in ein anderes (meist zugunsten des Schuldners)
4. grundlegende Veränderung der Meinung od. Einstellung
5. 〈Reaktortech.〉 Erzeugung neuen Kernbrennstoffes beim Betrieb eines Reaktors
6. 〈Psych.〉 Umwandlung von verdrängten Trieben od. Affekten in körperl. Symptome
7. 〈Börse〉 Umwandlung einer Anleihe in eine neue zu veränderten Bedingungen (Angleichung an den Kapitalmarkt)
8. Umstellung von Nutzungsbereichen, z. B. von militärischem zu zivilem Gebrauch
9. 〈Chem.〉 Umwandlung von Kohlenstoffmonoxid mit Wasserdampf in Wasserstoff u. Kohlenstoffdioxid
[<lat. conversio „Umdrehung, Umkehrung, Umwandlung“; zu vertere „wenden, drehen“]

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Kon|ver|si|on [lat. conversio = Umdrehung, Umwandlung]: in der Chemie:
1) svw. Umsatz
2) die Umwandlung von Erdöl in gasförmige u. fl. Kohlenwasserstoffe durch Kracken;
3) die Umwandlung von Natriumnitrat mittels Kaliumchlorid in Kaliumnitrat (Konversionssalpeter);
4) selten benutztes Syn. für Konvertierung
5) als innere Konversion svw. Internal Conversion (1); in der Kernphysik:
6) die als innere Konversion unter Freisetzung eines Konversionselektrons erfolgende Internal Conversion (2);
7) die Umwandlung eines brütbaren in einen spaltbaren Stoff (vgl. Brüten).

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Kon|ver|si|on, die; -, -en [lat. conversio = Umkehrung, Umwandlung, Übertritt, zu: convertere, konvertieren]:
1. das Konvertieren (1).
2. (Sprachwiss.) Übertritt eines Wortes in eine andere Wortart ohne formale Änderung (z. B. Dank – dank).
3. (Rechtsspr.) Umdeutung eines [aus Formgründen] nichtigen Rechtsgeschäfts in ein anderes.
4. (Kernt.) Erzeugung neuer spaltbarer Substanz in einem Kernreaktor.
5. (Psychol.) Umsetzung psychischer Erregung in körperliche Symptome.
6. (Börsenw.) Umwandlung einer Anleihe in eine neue zur Anpassung an veränderte Bedingungen auf dem Kapitalmarkt.
7. (Logik) Umformung einer Aussage durch Vertauschung von Subjekt u. Prädikat.
8. Umwandlung von militärischer in zivile Nutzung; Umstellung der Produktion von Rüstungsgütern auf zivile Produkte.
9. (Chemie) Konvertierung (3).

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Konversion
 
[lateinisch »Umkehrung«, »Umwandlung«] die, -/-en,  
 1) Börsenwesen: Konvertierung, die Umwandlung einer Anleihe in eine neue (Konversionsanleihe, Konvertierungsanleihe) mit anderen Verzinsungs- und/oder Tilgungsmodalitäten zwecks Anpassung an veränderte Kapitalmarktverhältnisse. Zur Konversion ist grundsätzlich das Einverständnis des Gläubigers erforderlich, oder der Gläubiger kann die Rückzahlung des Kapitals fordern. Wenn er diese Möglichkeit nicht hat, spricht man von Zwangskonversion, die gesetzlich verfügt werden muss (z. B. im Zusammenhang mit einer Währungsreform).
 
 2) Chemie: Konvertierung.
 
 3) Kernphysik: die unter Freisetzung eines Elektrons (Konversionselektron) erfolgende innere Konversion.
 
 4) Kerntechnik: in einem Kernreaktor die Umwandlung von Brutstoffen in Spaltstoffe durch Neutroneneinfang (Brüten). Der Konversionsfaktor und damit die Erzeugung von neuem Spaltstoff ist umso höher, je größer die mittlere Anzahl der pro Spaltung frei werdenden Neutronen ist und je geringer die Neutronenverluste durch anderweitige Absorption oder durch Austritt aus dem Reaktorkeren sind. Die Konversion ermöglicht eine bessere Ausnutzung des Kernbrennstoffs, insbesondere des natürlichen Urans (Brennstoffkreislauf).
 
 5) Logik: der Übergang von einer Subjunktion »Wenn A, dann B« zu der Subjunktion »Wenn B, dann A«. Diese beiden Aussagen sind im Allgemeinen nicht äquivalent, weshalb eine Konversion i. Allg. nicht zulässig ist. Eine Ausnahme hiervon ist, dass »A genau dann, wenn B« gilt, d. h., dass A und B selbst schon äquivalent sind. Unzulässige Konversionen treten häufig als Beweisfehler auf. Die Konversion darf nicht mit der Kontraposition verwechselt werden.
 
 6) Medizin: das Umschlagen eines ursprünglich negativen Befundes in einen positiven, v. a. als Serokonversion, dem Auftreten von Antikörpern als Folge einer Impfung oder einer nach der serologischen Untersuchung eingetretenen Infektion.
 
 7) Psychologie: die Umsetzung seelischer Erregung in körperliche Symptome, z. B. funktionelle Sehstörung durch den Wunsch, eine bestimmte Situation (einschließlich ihrer Anforderungen) nicht wahrnehmen zu müssen; wird von S. Freud zu den Abwehrmechanismen gerechnet.
 
 8) Recht: die Umdeutung.
 
 9) Religionswissenschaft und Theologie: eine grundlegende religiöse Neuorientierung aufgrund einer religiösen Erkenntnis, die zu einem anderen Heilsweg, einer inneren Umwandlung und zur Mitgliedschaft in einer »Bekehrtengemeinschaft« führt. Solche finden sich innerhalb gewachsener Religionen nur in Richtungen, die ein rational nachvollziehbares »Programm« besitzen (z. B. die Mysterienkulte der Antike), oder grundsätzlich in den Stifterreligionen wie Buddhismus, Christentum und Islam, aber auch in kleineren Gemeinschaften, die sich - wie z. B. die Mormonen - an einem Stifter und seinem Programm orientieren. Da auch Stifterreligionen wie etwa das Christentum im Mittelalter Merkmale einer »gewachsenen Religion«, in die man hineingeboren wird, entwickeln, entstehen als Gegenreaktion häufig Gemeinschaften mit einem am ursprünglichen Ansatz orientierten theologischen Programm, zu dem der Gläubige konvertieren muss; in diesem Sinne sind die neuzeitlichen christlichen Konfessionen zu verstehen. - In den christlichen Kirchen ist Konversion zur Bezeichnung für den Konfessionswechsel innerhalb der christlicher Konfessionen geworden, nach katholischem Kirchenrecht nur für den Übertritt aus einer anderen christlichen Konfession zur katholischen Kirche.
 
 10) Sprachwissenschaft: Übergang eines Wortes in eine andere Wortart, in der Regel ohne morphologische Kennzeichnung (z. B. »verstehen« und »Verstehen«).
 
 11) Wirtschaft: die Umstellung des Produktionsprogramms eines Unternehmens auf andere Güter, v. a. von militärische auf zivile Güter (Rüstungskonversion).
 

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Kon|ver|si|on, die; -, -en [lat. conversio = Umkehrung, Umwandlung, Übertritt, zu: convertere, ↑konvertieren]: 1. das Konvertieren (1): sie ... war eine hübsche Blondine, die Leen immer hatte zur K. bewegen wollen (Böll, Haus 102). 2. (Sprachw.) a) Übertritt eines Wortes in eine andere Wortart ohne formale Änderung (z. B. Dank - dank); b) zwischen zwei Konversen bestehendes Bedeutungsverhältnis. 3. (Rechtsspr.) Umdeutung eines [aus Formgründen] nichtigen Rechtsgeschäfts in ein anderes. 4. (Kerntechnik) Erzeugung neuer spaltbarer Substanz in einem Kernreaktor. 5. (Psych.) Umsetzung seelischer Erregung in körperliche Symptome, hauptsächlich bei der Hysterie. 6. (Börsenw.) Umwandlung einer Anleihe in eine neue zur Anpassung an veränderte Bedingungen auf dem Kapitalmarkt. 7. (Logik) Umformung einer Aussage durch Vertauschung von Subjekt u. Prädikat. 8. Umwandlung von militärischer in zivile Nutzung; Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Produkte: Die K. ... schließe nicht nur Umprofilierungen in der Rüstungsproduktion, sondern auch die Nutzung von außer Dienst gestelltem Kriegsgerät in der Volkswirtschaft ein (Freie Presse 11. 2. 89, 4); So hat eine Gruppe von Wissenschaftlern eines Kernforschungslabors ... Wege für die K. aufgezeigt (NBJ 35, 1983, 29). 9. (Chemie) Konvertierung (3).

Universal-Lexikon. 2012.

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